
Ihr Schweizer Aufenthalt, präzise strukturiert.
Wir begleiten Nicht-EU-Investoren und ihre Familien zum rechtmässigen Schweizer Aufenthalt, diskret und aus einer Hand.
Wie Investoren Schweizer Aufenthalt erhalten
Die Schweiz kennt keinen „Pass gegen Geld“. Aufenthalt wird durch einen echten wirtschaftlichen Beitrag erworben.
Pauschalbesteuerung
- Keine Offenlegung des Welteinkommens
- Ideal für Ruheständler und Vermögen
- Pro Wohnkanton verhandelt
Unternehmer-Investment
- Schweizer Firma aufbauen oder erwerben
- Recht, zu leben und zu arbeiten
- Stärkster Weg zur Einbürgerung
Ein Rechtsraum, gebaut für Stabilität
Sicherheit & Rechtsstaat
Politische Neutralität und eines der vertrauenswürdigsten Rechtssysteme der Welt.
Steuerliche Effizienz
Wettbewerbsfähige Kantonssätze und das Pauschalsteuerregime.
Banking & Vermögen
Tiefe Private-Banking-Kompetenz und robuste Finanzinfrastruktur.
Erstklassige Bildung
Renommierte Privatschulen und Universitäten wie ETH und EPFL.
Zentrale Lage
Zwei Stunden von jeder grossen europäischen Hauptstadt.
Lebensqualität
Saubere Städte, alpine Natur und Spitzenplätze in globalen Rankings.

Für international mobile Familien
Unsere Klienten schätzen Diskretion, Sicherheit und einen einzigen Ansprechpartner.
- Nicht-EU- und EFTA-Bürger auf der Suche nach einer stabilen Basis
- Unternehmer und Gründer, die in die Schweiz expandieren
- Ruheständler und Privatvermögen über die Pauschalbesteuerung
- Familien mit Fokus auf Sicherheit, Schule und Gesundheit
Häufige Fragen
Hat die Schweiz wirklich ein „Golden Visa“?
Nicht im formellen Sinn wie Portugal oder Griechenland. Die Schweiz verkauft weder Aufenthalt noch Pass. Nicht-EU-Bürger erhalten den Aufenthalt jedoch über die Pauschalbesteuerung oder ein substanzielles Unternehmer-Investment, beides rechtmässig und behördlich anerkannt.
Wie viel muss ich investieren oder zahlen?
Die Pauschalbesteuerung beginnt typischerweise bei rund CHF 250’000 pro Jahr und variiert je nach Kanton. Die Unternehmer-Route erfordert in der Regel eine Investition ab CHF 1 Mio.
Wie lange dauert der Prozess?
Die meisten Bewilligungen werden innerhalb von drei bis sechs Monaten nach vollständiger Einreichung erteilt.
Führt der Aufenthalt zum Schweizer Pass?
Der Aufenthalt kann nach zehn Jahren zur Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) und nach zwölf Jahren zur Einbürgerung führen, vorbehältlich Integration und weiterer Voraussetzungen.
Planen wir Ihren Weg in die Schweiz
Ein vertrauliches, unverbindliches Gespräch, um Ihre Voraussetzungen zu prüfen und die optimale Struktur für Sie und Ihre Familie zu skizzieren.
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