
Schweizer Aufenthalt, Fragen beantwortet
Das Wesentliche zu Kosten, Voraussetzungen, Dauer und dem Weg vom Aufenthalt zur Staatsbürgerschaft.
Hat die Schweiz ein „Golden Visa“?
Nicht im formellen Sinn wie Portugal oder Griechenland. Die Schweiz verkauft weder Aufenthalt noch Pass. Nicht-EU-Bürger können den Aufenthalt jedoch über die Pauschalbesteuerung oder ein substanzielles Unternehmer-Investment erhalten. Beides ist rechtmässig und behördlich anerkannt; „Swiss Golden Visa“ ist die geläufige Kurzform dafür.
Wie viel kostet es?
Die Pauschalbesteuerung beginnt typischerweise bei rund CHF 250’000 pro Jahr und variiert je nach Kanton. Die Unternehmer-Route erfordert in der Regel eine echte Investition ab CHF 1 Mio. Honorare werden nach Ihrer Prüfung transparent offeriert.
Wie lange dauert der Prozess?
Die meisten Bewilligungen werden innerhalb von drei bis sechs Monaten nach vollständiger Einreichung erteilt, je nach gewähltem Kanton und Weg.
Wer ist berechtigt?
Die Wege richten sich an Nicht-EU- und EFTA-Bürger mit einwandfreiem Leumund und legitimem, nachweisbarem Vermögen oder einem tragfähigen Geschäftsplan. Die Voraussetzungen bestätigen wir in der vertraulichen Erstprüfung.
Kann ich meine Familie einbeziehen?
Ja. Der Familiennachzug ermöglicht es Ehepartner und unterhaltsberechtigten Kindern, gemeinsam mit dem Hauptantragsteller den Aufenthalt zu erhalten, mit Zugang zu Schweizer Schulen und Gesundheitsversorgung.
Führt der Aufenthalt zum Schweizer Pass?
Der Aufenthalt kann nach zehn Jahren zur Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) und nach zwölf Jahren zur Einbürgerung führen, vorbehältlich Integration, Sprache und weiterer gesetzlicher Voraussetzungen. Es ist ein langfristiger Weg, kein sofortiger Pass.
Muss ich Immobilien kaufen?
Sie benötigen einen Schweizer Wohnsitz, der ein langfristiger Mietvertrag oder ein Kauf sein kann. Der Immobilienerwerb durch Ausländer ist geregelt (Lex Koller) und hängt von Kanton und Bewilligungsart ab.
Darf ich in der Schweiz arbeiten?
Unter der Pauschalbesteuerung ist Erwerbstätigkeit in der Schweiz nicht erlaubt. Die Unternehmer-Route gewährt das Recht, über die eigene Schweizer Firma zu leben und zu arbeiten.