Paar bei Sonnenuntergang
Ablauf

Ein diskreter Weg, aus einer Hand geführt

Ein persönlicher Berater koordiniert Anwälte, Steuerspezialisten und kantonale Behörden für Sie, damit der Weg einfach, privat und planbar bleibt.

01

Vertrauliche Prüfung

Wir beginnen mit einem privaten Gespräch, um Ihre Ziele, Familiensituation und Vermögensstruktur zu verstehen. Wir bestätigen die Voraussetzungen und empfehlen den passenden Weg.

02

Struktur und Kantonswahl

Wir gestalten Ihre Steuer- und Aufenthaltsstruktur und identifizieren den Kanton, der Steuerkonditionen, Lebensstil und Bewilligungsaussichten am besten ausbalanciert.

03

Antrag und Einreichung

Unsere Rechtspartner stellen ein vollständiges Dossier zusammen, Mittelnachweis, Krankenversicherung, Wohnsitz und Belege, und reichen es bei den zuständigen Behörden ein.

04

Bewilligung

Nach der Prüfung wird Ihre Aufenthaltsbewilligung erteilt, typischerweise in drei bis sechs Monaten. Wir begleiten Biometrie, Anmeldung und Ankunftsformalitäten.

05

Aufenthalt, Erneuerung und darüber hinaus

Wir unterstützen Ihren Umzug, die Verlängerung der Bewilligung und mit der Zeit Ihren Weg zur Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) und möglichen Einbürgerung.

Zeitplan

Was Sie wann erwartet

Woche 1
Gespräch und Wegwahl
Woche 2–6
Struktur und Dokumente
Monat 2–5
Einreichung und Prüfung
Jahr 10
Niederlassung (C)

Richtwerte. Die tatsächliche Dauer hängt von Kanton, Weg und Vollständigkeit der Unterlagen ab.

Bereit für Ihre Prüfung?

Starten Sie mit einem vertraulichen, unverbindlichen Gespräch. Wir skizzieren Weg und Zeitplan in einem einzigen Termin.

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Hinweis: Die Schweiz betreibt kein formelles Programm für Staatsbürgerschaft oder Aufenthalt gegen Investition. „Swiss Golden Visa“ bezeichnet rechtmässige Aufenthaltswege über die Aufwand-/Pauschalbesteuerung und unternehmerische Investition. Diese Website dient allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Migrationsberatung dar.